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Anlage · Rat · 15.10.2026Worum geht es?
Ö 10 Informationen zum Haushaltsentwurf 2027 Informationen zum Haushaltsentwurf 2027 des Rhein-Sieg-Kreises Im Rahmen des Verfahrens zur Benehmensherstellung nach § 55 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden erfolgt, wird mit dem vorliegenden Informationspapier über die wesentlichen Eckpunkte zur Entwicklung des Kreishaushalts im Jahr 2027 berichtet. Die im Verfahren zur Benehmensherstellung einzuhaltenden Fristen bedingen, dass der Haushaltsentwurf noch nicht bis ins Detail fertiggestellt ist. Die Angaben beruhen auf dem derzeitigen Planungsstand; Änderungen die sich im Rahmen des weitere.
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Informationen zum Haushaltsentwurf 2027 Informationen zum Haushaltsentwurf 2027 des Rhein-Sieg-Kreises
Im Rahmen des Verfahrens zur Benehmensherstellung nach § 55 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden erfolgt, wird mit dem vorliegenden Informationspapier über die wesentlichen Eckpunkte zur Entwicklung des Kreishaushalts im Jahr 2027 berichtet. Die im Verfahren zur Benehmensherstellung einzuhaltenden Fristen bedingen, dass der Haushaltsentwurf noch nicht bis ins Detail fertiggestellt ist. Die Angaben beruhen auf dem derzeitigen Planungsstand; Änderungen die sich im Rahmen des weiteren Verfahrens der Haushaltsplanaufstellung ergeben, bleiben somit ausdrücklich vorbehalten.
Die Einbringung des Haushaltsentwurfs ist für die 42. KW 2026 vorgesehen; die Verabschiedung soll in der Kreistagssitzung im Dezember 2026 erfolgen. Vorher wird den Gemeinden entsprechend § 55 Abs. 2 Kreisordnung NRW im Rahmen der Beratungen im Ausschuss für Finanzen, Personal und Gleichstellung Gelegenheit zur Anhörung gegeben.
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