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Anlage

Vereinbarung Phase II

Anlage · Rat · 15.10.2026

Worum geht es?

Vereinbarung Phase II Beschluss zur Vereinbarung zu der Thematik „Standsicherheit des Bornheimer Rheinufers von Rhein-km 661,7 bis 664,3“ TOP 15 Rat - 15.10.2026 - 18:00 Uhr Rat 15.10.2026 Vereinbarung.

Diese automatisch aufbereitete Darstellung dient der Orientierung. Maßgeblich bleibt die öffentliche Originalunterlage.

Beratungsgegenstand und Einordnung

Beschluss zur Vereinbarung zu der Thematik „Standsicherheit des Bornheimer Rheinufers von Rhein-km 661,7 bis 664,3“

Diese Unterlage gehört zum Tagesordnungspunkt 15. Die Dokumentbezeichnung lautet „Vereinbarung Phase II“. Aus einer Vorlage allein ergibt sich noch kein gefasster Beschluss.

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Auszug aus der Originalunterlage

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Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Standort Münster, Cheruskerring 11, 48147 Münster, im Folgenden: Bundesrepublik Deutschland, und dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Emilie-Preyer-Platz 1, 40479 Düsseldorf, im Folgenden: Land NRW, und der Stadt Bornheim, vertreten durch den Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, im Folgenden: Stadt Bornheim, wird Folgendes vereinbart:

Die Bundesrepublik Deutschland, das Land NRW und die Stadt Bornheim führen Gespräche zu der Thematik „Standsicherheit des Bornheimer Rheinufers von Rheinkm 661,7 bis 664,3“. Im Jahre 2009 wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land NRW und der Stadt Bornheim eine Vereinbarung getroffen. Derzeit ist ein gerichtliches Verfahren vor dem OVG NRW anhängig (20 A 1980/15) (Vorgängerinstanz VG Köln, 14 K 2163/13). Dieses Verfahren betrifft nur einen Teilausschnitt der Auseinandersetzung (konkret die Zuständigkeit für vormals vorgenommene, vorläufige Erosionssicherungsmaßnahmen am Bornheimer Rheinufer) und ist in ein Güterichterverfahren übergeleitet worden (50 GA 103/17). Das streitige Verfahren ist für die Dauer des Güterichterverfahrens ruhend gestellt.

In der Vergangenheit wurden durch die Bundesrepublik Deutschland provisorische Erosionssicherungsmaßnahmen durchgeführt. Nunmehr ist beabsichtigt, ein Gutachten zur Ermittlung der technisch notwendigen Sanierung für das Rheinufer von Rhein-km 661,7 bis 664,3 erstellen zu lassen. Die Ausschreibungsunterlagen für diese sog. „Phase II“ wurden zwischenzeitlich in der sog. „Phase |“ im Einvernehmen aller Parteien mit gutachterlicher Unterstützung erstellt. In der nun folgenden Phase II sollen folgende Leistungen erbracht werden:

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