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Anlage

Mitteilung betr. Änderung der Landesbauordnung -BauO NRW

Anlage · Ausschuss für Stadtentwicklung · 13.10.2026

Worum geht es?

Vorlage ohne Beschluss Mitteilung betr. Änderung der Landesbauordnung -BauO NRW TOP 14 Ausschuss für Stadtentwicklung - 13.10.2026 - 18:00 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung 13.10.2026 TOP stadt.

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Beratungsgegenstand und Einordnung

Mitteilung betr. Änderung der Landesbauordnung -BauO NRW

Diese Unterlage gehört zum Tagesordnungspunkt 14. Die Dokumentbezeichnung lautet „Vorlage ohne Beschluss“. Aus einer Vorlage allein ergibt sich noch kein gefasster Beschluss.

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Auszug aus der Originalunterlage

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TOP stadt 4 Nas . BORaIEI DER BÜRGERaEISTER | [Ausschuss für Stadtentwicklung [ 13.10.2026 | öffentlich Vorlage Nr. 582/2026-6 Stand 31.08.2026

Mit Gesetz vom 21.07.2026 wurde die 3.Änderung der Landesbauordnung -BauO NRWdurch den Landtag beschlossen und inzwischen bekannt gemacht. Die Änderungen sind zum 01.09.2026 in Kraft getreten. Mit der wiederholten Anpassung der BauO NRW sollen insbesondere Verfahrensbeschleunigungen erreicht und Erleichterungen für Bestandsgebäude geschaffen werden. Zudem wurden Erleichterungen für den Katastrophenschutz eingeführt. Die aktuelle Fassung der Landesbauordnung ist abrufbar unter 01.09.2026 Landesbauordnung 2018 BauO NRW 2018 | RECHT.NRW.DE

Die Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung sehen nun unter anderem vor, dass Bauanträge elektronisch einzureichen sind, wenn die zuständige Bauaufsichtsbehörde einen Zugang für die elektronische Antragstellung eröffnet hat. In der Gesetzesbegründung ist dazu ausgeführt: „Die Änderung des § 70 Absatz 1, Satz 1 sieht nunmehr für das Stellen eines Bauantrags pflichtig die elektronische Einreichung vor. Damit wird mit dem vorgelegten Gesetz dem „digital first‘ -Ansatz Rechnung getragen“ (vgl. LT-Drucksache 18/17474).

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