Anlage
04 Auflistung Abweichungen + Befreiungen vom Bebauungsplan Ro 23 (Investor)
Anlage · Ausschuss für Stadtentwicklung · 13.10.2026Worum geht es?
04 Auflistung Abweichungen + Befreiungen vom Bebauungsplan Ro 23 (Investor) Beschluss zum veränderten Nutzungskonzept des Bebauungsplans Ro 23 in der Ortschaft Roisdorf (Investorenwechsel beim Wohnungsbauprojekt) TOP 6 Ausschuss für Stadtentwicklung - 13.10.2026 - 18:00 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung 13.10.2026 Bornheim Roisdorf, Fuhrweg 24.09.2026, sk ‚Abweichungen von Städtebaulichem Konzept zum B-Plan Ro 23 / Textliche Festsetzungen.
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Beratungsgegenstand und Einordnung
Beschluss zum veränderten Nutzungskonzept des Bebauungsplans Ro 23 in der Ortschaft Roisdorf (Investorenwechsel beim Wohnungsbauprojekt)
Diese Unterlage gehört zum Tagesordnungspunkt 6. Die Dokumentbezeichnung lautet „04 Auflistung Abweichungen + Befreiungen vom Bebauungsplan Ro 23 (Investor)“. Aus einer Vorlage allein ergibt sich noch kein gefasster Beschluss.
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Bornheim Roisdorf, Fuhrweg 24.09.2026, sk ‚Abweichungen von Städtebaulichem Konzept zum B-Plan Ro 23 / Textliche Festsetzungen N Bereich Anmerkung Rechtliche Anforderung ‘Auzug aus dem SBK Abweichungen des Städtebaulichen Konzeptes zum B-Plan / Textliche Festsetzungen lüberschreiung des max. zulässigen Länge der Gaube [Gemäß texticher Festsetung ist bei ". Gestalterische Festsetzungen Ziffer 3 igendes vorgesehen 1 WA1 |'Dachaufbauten und Dacheinschnite dürfen insgesamt 50 % der jeweligen [Außenwand nicht überschreiten und müssen von dem Origang und von dem Dachfrst mindestens 1,50 m Abstand einhalten” Die Überschreitung beträgt mind. ca. 5 em pro Doppelhaus. [Verlängerung der Sichstraße entspricht nicht den Vorgaben des B-Plans. 2 Die Stichstraße müsste um ca. 11,60m verlängert werden, 3 [Versetzung des Sammelplatzes für den Abfall und ggf. Neupositionierung |GRZ Überschreitung im Bereich des geförderten Wohnungsbau EFH im südlichen 4 Bereich des Baugebietes. IGRZ Abweichung von 0,4 auf 0,45. |GRZ Überschreitung im Bereich des geförderten Wohnungsbau EFH im westlichen 5 Bereich des Baugebietes. IGRZ Abweichung von 0,4 auf 0,45. wa2 6 |Größenanpassung des Sammelplatzes für den Abfall und ggf. Neupositionierung 7 [Versetzung des Parkplatzes und des Baumes im Bereich der éffentichen Planstraße
|Versetzung des Parkplatzes und des Baumes im Bereich der öffentlichen Planstraße 11 vor der jetzigen Parkplatzeinfahrt WA 5 was
|Beartsposition: Potenzielle Erhöhung der Anzahl von 2 Einheiten auf 4 (2 DHH -> 2 REH; 2 RaH)
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