Anlage
Beschluss zur Vereinbarung zu der Thematik „Standsicherheit des Bornheimer Rheinufers von Rhein-km 661,7 bis 664,3“
Anlage · Rat · 15.10.2026Worum geht es?
Vorlage Beschluss zur Vereinbarung zu der Thematik „Standsicherheit des Bornheimer Rheinufers von Rhein-km 661,7 bis 664,3“ TOP 15 Rat - 15.10.2026 - 18:00 Uhr Rat 15.10.2026 TOP stadt.
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Beratungsgegenstand und Einordnung
Beschluss zur Vereinbarung zu der Thematik „Standsicherheit des Bornheimer Rheinufers von Rhein-km 661,7 bis 664,3“
Diese Unterlage gehört zum Tagesordnungspunkt 15. Die Dokumentbezeichnung lautet „Vorlage“. Aus einer Vorlage allein ergibt sich noch kein gefasster Beschluss.
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Betreff Abschluss einer Vereinbarung betreffend die Betreuung der Ausschreibung und Erbringung der anstehenden Gutachterleistungen der Phase II für die Ermittlung der technisch notwendigen Sanierung für das Bornheimer Rheinufers von Rhein-km 661,3 bis 664,4
Der Rat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die dieser Vorlage beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Bornheim und dem Bund - vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Standort Münster, sowie dem Land NRW - vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein - abzuschließen.
In der Sitzung vom 18.12.2025 wurde unter dem Vorbehalt, dass die Vereinbarung zu Stande kommt, beschlossen, dass die Stadt Bornheim die Federführung hinsichtlich der Betreuung von Ausschreibung und Erbringung der anstehenden Gutachterleistungen der Phase II für die Ermittlung der technisch notwendigen Sanierung für das Rheinufer sowie eine finanzielle Beteiligung für das Gutachten in Höhe von maximal eines Drittels der Gesamtkosten, die seinerzeit mit rund 300.000 bis 500.000 Euro geschätzt wurden, übernimmt.
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