Frag den Rat Bornheim by UWG Bornheim

Anlage

Ergänzende Mail Petentin vom 01.09.26

Anlage · Bürgerausschuss · 03.09.2026

Worum geht es?

Ergänzende Mail Petentin vom 01.09.26 Anregung nach § 24 GO NRW vom 06.08.2026 betr. Aufhebung bzw. Anpassung des absoluten Halteverbots in der Willmuthstraße 30-32 in Bornheim-Sechtem TOP 8 Bürgerausschuss - 03.09.2026 - 18:00 Uhr Bürgerausschuss 03.09.2026 vale => RGANEODE Gronewald, Claudia ANGE Us Gods -%.

Diese automatisch aufbereitete Darstellung dient der Orientierung. Maßgeblich bleibt die öffentliche Originalunterlage.

Beratungsgegenstand und Einordnung

Anregung nach § 24 GO NRW vom 06.08.2026 betr. Aufhebung bzw. Anpassung des absoluten Halteverbots in der Willmuthstraße 30-32 in Bornheim-Sechtem

Diese Unterlage gehört zum Tagesordnungspunkt 8. Die Dokumentbezeichnung lautet „Ergänzende Mail Petentin vom 01.09.26“. Aus einer Vorlage allein ergibt sich noch kein gefasster Beschluss.

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Auszug aus der Originalunterlage

Automatisch aus dem öffentlichen Dokument ausgelesen; Formatierungsfehler sind möglich. Der Auszug ersetzt nicht das vollständige Original.

An: esprenit@gmail.com; RainerZuege.SPD@gmx.de; lutzwehrend@googlemail.com; berchem@afd-bornheim.de; joern@freynick.de; kaeding@afd-bornheim.de; gruene@gliscynski.de; dirk.koenig@uwg-bornheim.de; Zentraler Posteingang Ratsbüro

Anlagen: 560_2026_9_Antrag_Blumen_Breuer.pdf; Bilderdokumentation Sechtem Blumen Breuer.pdf

Sehr geehrte Damen und Herren, die Verwaltung schlägt vor, meinen Bürgerantrag zum absoluten Haltverbot in der Willmuthstraße 30-32 lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Ich bitte Sie, die Angelegenheit noch nicht abzuschließen.

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