Frag den Rat Bornheim by UWG Bornheim

Anlage

Erg. Bilder 01.09.26

Anlage · Bürgerausschuss · 03.09.2026

Worum geht es?

Erg. Bilder 01.09.26 Anregung nach § 24 GO NRW vom 06.08.2026 betr. Aufhebung bzw. Anpassung des absoluten Halteverbots in der Willmuthstraße 30-32 in Bornheim-Sechtem TOP 8 Bürgerausschuss - 03.09.2026 - 18:00 Uhr Bürgerausschuss 03.09.2026 x.

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Beratungsgegenstand und Einordnung

Anregung nach § 24 GO NRW vom 06.08.2026 betr. Aufhebung bzw. Anpassung des absoluten Halteverbots in der Willmuthstraße 30-32 in Bornheim-Sechtem

Diese Unterlage gehört zum Tagesordnungspunkt 8. Die Dokumentbezeichnung lautet „Erg. Bilder 01.09.26“. Aus einer Vorlage allein ergibt sich noch kein gefasster Beschluss.

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Auszug aus der Originalunterlage

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A ad) a Situation der Münzstraße vor dem Ausbau - kein Begegnungsverkehr im Einmündungsbereich möglich

Einmündungsbereich vor dem Umbau mit durchgehendem Gehweg auf der Willmuthstr. Vorfahrtsberechtigt war die Willmuthstr.

Installierte flexible Poller und Fahrbahnmarkierung (Zeichen 295) auf der westlichen Seite — verkleinern den rechtlich nutzbaren Fahrraum weiter, ohne die Fahrbahn zu verbreitern

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