Anlage
Beteiligungsbericht 2025
Anlage · Haupt- und Finanzausschuss · 08.10.2026Worum geht es?
Vorlage Beteiligungsbericht 2025 TOP 6 Haupt- und Finanzausschuss - 08.10.2026 - 18:00 Uhr Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2026 TOP stadt.
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Beratungsgegenstand und Einordnung
Beteiligungsbericht 2025
Diese Unterlage gehört zum Tagesordnungspunkt 6. Die Dokumentbezeichnung lautet „Vorlage“. Aus einer Vorlage allein ergibt sich noch kein gefasster Beschluss.
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Auszug aus der Originalunterlage
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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: siehe Beschlussentwurf Rat
Der Rat beschließt den Beteiligungsbericht 2025 in vorliegender Form und nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 10. September 2026 (Vorlage 399/2026-2) festgestellt, dass die Voraussetzungen gemäß $ 116a Absatz 1 GO NRW vorliegen und die Befreiung der Stadt Bornheim von der Pflicht, einen Gesamtabschluss und einen Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 2025 aufzustellen, beschlossen. Für das Haushaltsjahr 2025 wird kein Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht erstellt. Aufgrund dieser Befreiung entsteht gemäß § 116a Absatz 3 GO NRW die Pflicht zur Erstellung eines Beteiligungsberichts für das Haushaltsjahr 2025.
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