Anlage
Änderung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung betr. Beschulung von Schülerinnen und Schülern an der Verbundschule Uedorf
Anlage · Rat · 10.09.2026Worum geht es?
Vorlage Änderung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung betr. Beschulung von Schülerinnen und Schülern an der Verbundschule Uedorf TOP 9 Rat - 10.09.2026 - 18:00 Uhr Rat 10.09.2026 TOP stadt.
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Beratungsgegenstand und Einordnung
Änderung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung betr. Beschulung von Schülerinnen und Schülern an der Verbundschule Uedorf
Diese Unterlage gehört zum Tagesordnungspunkt 9. Die Dokumentbezeichnung lautet „Vorlage“. Aus einer Vorlage allein ergibt sich noch kein gefasster Beschluss.
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Betreff Änderung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung betr. Beschulung von Schülerinnen und Schülern an der Verbundschule Uedorf
1. Der Rat beschließt folgende Änderungen zum Beschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 26.03.2026 (Vorlage Nr. 182/2026-13) über die Beschulung von Schülerinnen und Schülern -mit dem alleinigen oder erster Förderschwerpunkt Lernen- an der Bornheimer Verbundschule.
2. beauftragt die Verwaltung, diese nach Unterzeichnung gem. § 24 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) der Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde vorzulegen.
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