Anlage
Mitteilung betr. Allgemeinverfügung Nachtfahrverbot Mähroboter
Anlage · Umweltausschuss · 09.09.2026Worum geht es?
Vorlage ohne Beschluss Mitteilung betr. Allgemeinverfügung Nachtfahrverbot Mähroboter TOP 10 Umweltausschuss - 09.09.2026 - 18:00 Uhr Umweltausschuss 09.09.2026 TOP stadt.
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Beratungsgegenstand und Einordnung
Mitteilung betr. Allgemeinverfügung Nachtfahrverbot Mähroboter
Diese Unterlage gehört zum Tagesordnungspunkt 10. Die Dokumentbezeichnung lautet „Vorlage ohne Beschluss“. Aus einer Vorlage allein ergibt sich noch kein gefasster Beschluss.
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Die Verwaltung wurde im Umweltausschuss am 9. Juni 2026 beauftragt, verschiedene Maßnahmen zur Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit für den wildtierfreundlichen Einsatz von Mähwerkzeugen, insbesondere zum Igelschutz, durchzuführen. Dazu sollte geprüft werden, inwieweit die Fahrzeiten von Mährobotern durch eine Allgemeinverfügung reguliert werden können (Vorlage Nr. 349/2026-12).
Im Anschluss veröffentlichte die Verwaltung unter anderem eine Pressemitteilung am 03. Juli 2026 zu diesem Thema, die nicht nur in Zeitungen, sondern auch in den sozialen Medien veröffentlicht wurde. Die Mitarbeitenden des Stadtbetriebes werden regelmäßig zu den Maßnahmen zum Schutz des einheimischen Igels und anderen Wildtieren im Rahmen der Maharbeiten auf städtischen Flächen geschult und sensibilisiert.
Die Umsetzung einer Allgemeinverfügung zum Nachtfahrverbot von Mährobotern wurde geprüft. Für die Problematik gibt es bereits eine bundesgesetzliche Regelung: Betreiberinnen und Betreiber eines Mähroboters haben dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inbetriebnahme keine Gefahr für Igel und andere Tiere entsteht. Wenn Mähroboter Igel verletzen oder töten, verstößt dies gegen das Verletzungs- und Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Es gibt jedoch keine bundesweit einheitliche Vorgabe, die den nächtlichen Betrieb pauschal verbietet.
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