Frag den Rat Bornheim by UWG Bornheim

Anlage

Mitteilung betr. Teilnahme am Projekt N.A.T.U.R. (Kommbio)

Anlage · Umweltausschuss · 09.09.2026

Worum geht es?

Vorlage ohne Beschluss Mitteilung betr. Teilnahme am Projekt N.A.T.U.R. (Kommbio) TOP 11 Umweltausschuss - 09.09.2026 - 18:00 Uhr Umweltausschuss 09.09.2026 TOP stadt.

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Beratungsgegenstand und Einordnung

Mitteilung betr. Teilnahme am Projekt N.A.T.U.R. (Kommbio)

Diese Unterlage gehört zum Tagesordnungspunkt 11. Die Dokumentbezeichnung lautet „Vorlage ohne Beschluss“. Aus einer Vorlage allein ergibt sich noch kein gefasster Beschluss.

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Auszug aus der Originalunterlage

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Die Stadt Bornheim ist seit dem Jahr 2019 Mitglied im Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ (Kommbio). Der Beschluss zum Beitritt wurde in der Ratssitzung am 11.07.2019 gefasst. Ende des Jahres 2025 bewarb sich die Stadt Bornheim erfolgreich um ein kostenfreies, an die individuellen, kommunalen Bedürfnisse angepasstes Beratungsgespräch im Rahmen des Projekts N.A.T.U.R. Das Projekt wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie mit Mitteln der Heinz Sielmann Stiftung gefördert und durch das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ durchgeführt.

Im Rahmen der Beratung wurden insbesondere folgende Themen behandelt: « Anlage, Entwicklung und Pflege naturnaher Wiesen, e Natur und Biodiversität in der Bauleitplanung, « kommunale Satzungen als Instrument zur Förderung der Biodiversität, « Förderprogramme.

Die Stadt Bornheim hat in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Empfehlungen von Kommbio zur Pflege und Neugestaltung ihrer Grün- und Freiflächen umgesetzt. Hierzu zählen nicht nur die naturnahe Gestaltung von Grünflächen durch die Aussaat von Blühflächen, insektenfreundliche Staudenpflanzungen die extensive Pflege von Wiesenflächen oder die Beweidung von Ausgleichsflächen, sondern auch die Beschilderung ausgewählter Flächen zur Information der Bürgerinnen und Bürger oder die Festsetzung von Dachbegrünungen bei Neubauvorhaben und die Festsetzung von Baumpflanzungen.

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