Anlage
Artikelsatzung zur Anpassung von Gebührensatzungen, Benutzungsrichtlinien und Tarifordnungen der Stadt Bornheim an die Umsatzsteuerpflicht nach § 2b Umsatzsteuergesetz (§ 2b UStG-Anpassungssatzung) vom __________
Anlage · Haupt- und Finanzausschuss · 08.10.2026Worum geht es?
Vorlage Artikelsatzung zur Anpassung von Gebührensatzungen, Benutzungsrichtlinien und Tarifordnungen der Stadt Bornheim an die Umsatzsteuerpflicht nach § 2b Umsatzsteuergesetz (§ 2b UStG-Anpassungssatzung) vom __________ TOP 7 Haupt- und Finanzausschuss - 08.10.2026 - 18:00 Uhr Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2026 TOP stadt.
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Beratungsgegenstand und Einordnung
Artikelsatzung zur Anpassung von Gebührensatzungen, Benutzungsrichtlinien und Tarifordnungen der Stadt Bornheim an die Umsatzsteuerpflicht nach § 2b Umsatzsteuergesetz (§ 2b UStG-Anpassungssatzung) vom __________
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Betreff Artikelsatzung zur Anpassung von Gebührensatzungen, Benutzungsrichtlinien und Tarifordnungen der Stadt Bornheim an die Umsatzsteuerpflicht nach § 2b Umsatzsteuergesetz (§ 2b UStGAnpassungssatzung) vom
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: siehe Beschlussentwurf Rat
Artikelsatzung zur Anpassung von Gebührensatzungen, Benutzungsrichtlinien und Tarifordnungen der Stadt Bornheim an die Umsatzsteuerpflicht nach § 2b Umsatzsteuergesetz ($ 2b UStG-Anpassungssatzung) vom
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