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Anlage

KJFP 2026 bis 2030 Stand 06.07.2026

Anlage · Jugendhilfeausschuss · 18.06.2026

Worum geht es?

KJFP 2026 bis 2030 Stand 06.07.2026 Kinder- und Jugendförderplan 2026 – 2030 TOP 6 Jugendhilfeausschuss - 18.06.2026 - 18:00-20:35 Uhr Jugendhilfeausschuss 18.06.2026 Kinder- und Jugendförderplan.

Diese automatisch aufbereitete Darstellung dient der Orientierung. Maßgeblich bleibt die öffentliche Originalunterlage.

Beratungsgegenstand und Einordnung

Kinder- und Jugendförderplan 2026 – 2030

Diese Unterlage gehört zum Tagesordnungspunkt 6. Die Dokumentbezeichnung lautet „KJFP 2026 bis 2030 Stand 06.07.2026“. Aus einer Vorlage allein ergibt sich noch kein gefasster Beschluss.

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Auszug aus der Originalunterlage

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Vorwort 6 Vorbemerkung 7 1. Gesetzliche Grundlagen 8 1.1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SG. VIII) 8 1.2 Kinder- und Jugendförderungsgesetz des Landes NRW – KJFöG NRW 10 1.3 Ziele und Aufgaben des Kinder- und Jugendförderplans 11 2. Strukturelle Daten 12 2.1. Bevölkerungsentwicklung 12 2.2 Prognosen 14 3.0 Evaluation 16 4.0 Ziele des KJFP 2026 bis 2030 18 5.0 Inklusion 21 6.0 Berücksichtigung von Querschnittaufgaben 23 6.1 Gender-Mainstreaming (§ 4 KJFöG) 23 6.1.1 Bestandsaufnahme 23 6.1.2 Ziele 24 6.1.3 Finanzen 24 6.2 Interkulturelle und Demokratiebildung 24 6.2.1 Bestandsaufnahme 24 6.2.2 Ziele 25 6.2.3 Finanzen 25 6.3 Partizipation und Mitbestimmung 25 6.3.1 Gesetzliche Grundlage 26 6.3.2 Jugendplenum 26 6.3.3 Pizzaabend 26 6.3.4 Ziele 27 6.3.5 Finanzen 27 6.4 Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule (§ 7 KJFöG) 27 6.4.1 Bestandsaufnahme 27 6.4.2 Ziele 28 6.4.3 Finanzen 28

6.5 Integration 29 6.5.1 Bestandsaufnahme 31 6.5.2 Ziele 32 6.5.3 Finanzen 32 7. Handlungsfelder 33 7.1 Offene Kinder- und Jugendarbeit 33 7.1.1 Bestandsaufnahme 33 7.1.2 Ziele / Handlungsempfehlungen 35 7.1.3 Finanzübersicht 35 7.2 Jugendverbandsarbeit / Sportvereine 36 7.2.1 Bestandsaufnahme 37 7.2.2 Ziele / Handlungsempfehlungen 37 7.2.3 Finanzübersicht 37 7.3 Jugendsozialarbeit / Schulsozialarbeit 38 7.3.1 Bestandsaufnahme 38 7.3.2 Ziele / Handlungsempfehlungen 41 7.3.3 Finanzübersicht 41 7.4 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 42 7.4.1 Bestandsaufnahme 42 7.4.2 Ziele / Handlungsempfehlungen 44 7.4.3 Finanzübersicht 45 8.0 Finanzen 46 9.0 Fazit 48

5 Vorwort Kinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Wir wissen: Nicht alle Kinder und Jugendlichen Gesellschaft – diese Aussage mag vertraut klin- starten unter gleichen Voraussetzungen. Soziale gen, doch sie verpflichtet uns täglich neu. Sie ver- Ungleichheit, familiäre Belastungen, Einsamkeit pflichtet uns dazu, die Lebensbedingungen junger und fehlende Perspektiven sind Realitäten, mit Menschen ernst zu nehmen, ihre Bedarfe wahrzu- denen viele junge Menschen konfrontiert sind. Ei- nehmen und konsequent in ihre Entwicklung zu ne verantwortungsvolle Kinder- und Jugendarbeit investieren. schaut genau hin – und handelt. Sie schafft Ange- Der vorliegende Kinder- und Jugendförderplan für bote, die dort ankommen, wo sie gebraucht wer- die Jahre 2026 bis 2030 ist Ausdruck dieses An- den: niedrigschwellig, verlässlich und an den tat- spruchs. Er steht für eine kommunale Kinder- und sächlichen Lebenswelten junger Menschen ausge- Jugendpolitik, die nicht allein an Kindertagesbe- richtet. treuung und schulische Bildung denkt. Denn ein Der Kinder- und Jugendförderplan 2026 bis 2030 gelingendes Aufwachsen erschöpft sich nicht al- bündelt die Maßnahmen und Schwerpunkte, mit lein im Lernen und Betreut-Werden. Es braucht denen wir diesen Weg in den nächsten Jahren ge- Räume, in denen junge Menschen einfach Kind meinsam gehen wollen. Er ist das Ergebnis eines oder Jugendliche sein dürfen. Prozesses, in den Fachkräfte, Träger, Kinder und Freizeit ist keine Restkategorie. Sie ist ein zentra- Jugendliche selbst einbezogen wurden. Ihre Stim- ler Lebensbereich, in dem Persönlichkeit ent- men haben diesen Plan mitgeprägt steht, soziale Kompetenzen wachsen, und werden ihn auch in Freundschaften geknüpft und der Umsetzung be- Vertrauen in die eigene gleiten. Stärke aufgebaut wird.

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