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Anlage

Beratung des Doppelhaushaltes 2027 / 2028

Anlage · Rat · 10.09.2026

Worum geht es?

Vorlage Beratung des Doppelhaushaltes 2027 / 2028 TOP 6 Rat - 10.09.2026 - 18:00 Uhr Rat 10.09.2026 TOP stadt.

Diese automatisch aufbereitete Darstellung dient der Orientierung. Maßgeblich bleibt die öffentliche Originalunterlage.

Beratungsgegenstand und Einordnung

Beratung des Doppelhaushaltes 2027 / 2028

Diese Unterlage gehört zum Tagesordnungspunkt 6. Die Dokumentbezeichnung lautet „Vorlage“. Aus einer Vorlage allein ergibt sich noch kein gefasster Beschluss.

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Auszug aus der Originalunterlage

Automatisch aus dem öffentlichen Dokument ausgelesen; Formatierungsfehler sind möglich. Der Auszug ersetzt nicht das vollständige Original.

Der Rat verweist den Entwurf der Haushaltssatzung 2027 / 2028 mit allen Anlagen zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird gemäß § 80 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf dem Rat zu.

Auf dieser Grundlage legt der Bürgermeister den Entwurf des Doppelhaushaltes 2027 / 2028 vor. Mit der Einbringung des Haushaltsentwurfes werden die Haushaltsdaten ausschließlich digital (Haushalt - Stadt Bornheim) zur Verfügung gestellt.

Weiterlesen: Haushalt und Grundsteuer in Bornheim