Anlage
Kommunaler Finanzausgleich 2027 (GFG 2027)
Anlage · Haupt- und Finanzausschuss · 08.10.2026Worum geht es?
Vorlage Kommunaler Finanzausgleich 2027 (GFG 2027) TOP 5 Haupt- und Finanzausschuss - 08.10.2026 - 18:00 Uhr Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2026 TOP stadt.
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Beratungsgegenstand und Einordnung
Kommunaler Finanzausgleich 2027 (GFG 2027)
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[Haupt- und Finanzausschuss [ 08.10.2026 | öffentlich Vorlage Nr. 490/2026-2 Stand 15.07.2026
Der Städte- und Gemeindebund NRW teilt mit Schnellbrief 268/2026 vom 15.07.2026 mit, die von der Landesregierung beschlossenen Eckpunkte für ein Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 (GFG 2027) übermittelt bekommen zu haben.
Die wesentlichen Eckpunkte für ein GFG 2027 stellen sich wie folgt dar: die Verbundquote ist um 0,5 % erhöht worden und beträgt nunmehr 23,5 % die originäre Finanzausgleichsmasse beträgt 16,95 Mrd. Euro (+ 1,65 %) die verteilbare Finanzausgleichsmasse beträgt 17,13 Mrd. Euro; dies entspricht einem Zuwachs von 290 Mio. Euro gegenüber dem Steuerverbund 2026 (+ 1,72 %) in der verteilbaren Finanzausgleichsmasse sind 215,6 Mio. Euro (Vorjahr: 215,9 Mio. €) aus der Bundesentlastung für die Kommunen aus dem Länderanteil an der Umsatzsteuer enthalten, die nicht Teil der originären Finanzausgleichsmasse sind; darüber hinaus werden der verteilbaren Finanzausgleichsmasse unter anderem — wie im Vorjahr — 29,8 Mio. Euro für die Rückführung der Corona-Kreditierung entnommen die Schul-/Bildungspauschale und die Sportpauschale steigen um 1,72 %; das Volumen erhöht sich insgesamt um rd. 15,4 Mio. Euro die Aufwands- und Unterhaltungspauschale wird wie in den Vorjahren in Höhe von 170 Mio. Euro fortgeschrieben die allgemeine Investitionspauschale steigt um 1,96 %: dies entspricht einem Zuwachs von rd. 24,2 Mio. Euro die Gewichtungsfaktoren zur Bedarfsermittlung ändern sich wie folgt:
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