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Anlage

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2025

Anlage · Rat · 10.09.2026

Worum geht es?

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2025 Größenabhängige Befreiung vom Gesamtabschluss für das Jahr 2025 TOP 4 Rat - 10.09.2026 - 18:00 Uhr Rat 10.09.2026 tadt BORNAEI og |.

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Beratungsgegenstand und Einordnung

Größenabhängige Befreiung vom Gesamtabschluss für das Jahr 2025

Diese Unterlage gehört zum Tagesordnungspunkt 4. Die Dokumentbezeichnung lautet „Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2025“. Aus einer Vorlage allein ergibt sich noch kein gefasster Beschluss.

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Auszug aus der Originalunterlage

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I. _PRUFUNGSAUFTRAG Il. GEGENSTAND, ART UND UaFANG DER PRÜFUNG 1. Gegenstand der Prüfung 2. Art und Umfang der Prüfung Ill. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN IV. PRUFERGEBNIS V. ANLAGEN

Nach § 116 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen. Dieser Gesamtabschluss ist gemäß § 102 Abs. 1 GO NRW, vor Feststellung durch den Rat, von der örtlichen Rechnungsprüfung zu prüfen.

Zum Abschlussstichtag 31.12.2025 möchte die Stadt Bornheim die größenabhängige Befreiungsmöglichkeit nach § 116a GO NRW in Anspruch nehmen und auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichtes für 2025 verzichten.

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